Sanitätsdienste

Sanitätsdienste gehören seit jeher zu den Aufgaben einer DRK-Bereitschaft. Im nachfolgenden Text ist die Rahmenempfehlung des Landesverbandes abgedruckt. Hier sind bereits wesentliche Dinge beschrieben.

Sollten Sie einen Sanitätsdient benötigen, genügt ein entsprechender Anruf bzw. eine Email an uns. Zu den Gebühren und Grundinfos bitte unter "TERMINE UND INFOS" die entsprechende PDF herunterladen.

Selbstverständlich stehen wir auch bei allgemeinen Fragen rund um den Sanitätsdienst zur Verfügung

 

Rahmenempfehlung für die Planung und Durchführung von Sanitätswachdiensten bei Veranstaltungen im DRK-Landesverband Baden-Württemberg

 

Ziel der Rahmenempfehlung

Die Sicherung und Verbesserung der sanitätsdienstlichen Versorgung der Teilnehmer bei öffentlichen Veranstaltungen zu gewährleisten, den Verantwortlichen als Entscheidungshilfe zur Gewährleistung eine qualitativ hochstehenden und den anerkannten Standards entsprechenden Veranstaltungsplanung zu dienen, eine begründete, ökonomisch angemessene und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Planung und Durchführung von Veranstaltungssanitätsdiensten zu gewährleisten, unerwünschte Qualitätsschwankungen zu vermeiden und Leistungen gegenüber Veranstaltern, Behörden und der Öffentlichkeit transparent darzustellen, den Kreisverbänden eine fachlich begründete und praxisorientierte „Handlungs- und Entscheidungshilfe“, für verbindliche Richtlinien auf Kreisverbandsebene an die Hand zu geben.

Definition

Diese Rahmenempfehlung regelt grundsätzlich nur Sanitätswachdienste bei Veranstaltungen.

Sie regelt ausdrücklich nicht Veranstaltungsbetreuungen mit dem Aufgabenschwerpunkt allgemeine Betreuung. Brandschutz, Sicherheits- und Wachdienste, Ordnungsdienste, Absperrungen, usw. sind keine Aufgaben des DRK.

Grundsätzliches

Jede Einsatzplanung eines Sanitätswachdienstes - ggf. mit rettungsdienstlichen Komponenten – zur Sicherung von (Groß)Veranstaltungen sollte mit dem Veranstalter abgestimmt und vertraglich vereinbart sein.

Die Einsatzplanung muss in die örtlich festgelegten, anerkannten und eingeübten Handlungskonzepte, Planungen und Organisationsstrukturen des regulären Rettungsdienstes eingebettet bzw. daran angepasst sein.

Gleiches gilt für die Abstimmung mit den Vorgehensweisen anderer, bei (Groß)Veranstaltungen zum Einsatz kommenden Behörden und Organisationen wie der Polizei, der Feuerwehr, den Sicherheitswachdiensten, den Ordnungsämtern, anderer Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk sowie Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes.

Nur so ergeben sich durchgängig funktionierende, schlüssige Vorgehensweisen, die einen reibungslosen Übergang von der Behandlung eines oder weniger Patienten bis hin zum Massenanfall von Verletzten oder zum Großschadensereignis ermöglichen. Das setzt voraus, dass sich alle Beteiligten gemeinsam und partnerschaftlich dieser Aufgabe stellen.

Ziel einer jeden Einsatzplanung muss es sein, unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Bezug auf die Örtlichkeiten, die Art der Veranstaltungen, sowie die Anzahl potentiell gefährdeter Menschen, eine Versorgung von Patienten nach individualmedizinischen Grundsätzen zu gewährleisten. Das DRK sollte Sanitätsdienste nur dann annehmen, wenn die personellen und materiellen Standards erfüllt sind. 

Grundlagen

Die vorbeugende Bereitstellung von Kräften zur Gefahrenabwehr wird als Sicherheitswachdienst bezeichnet. Für den Bereich der Brandsicherheitswachen finden sich Bestimmungen in verschiedenen Rechtsnormen.

Derartige Vorgaben gibt es für rettungsdienstliche und sanitätsdienstliche Vorsorgemaßnahmen  bei gefahrengeneigten Veranstaltungen nicht. Auch im Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg finden sich keine konkreten Hinweise, wann rettungsdienstliche oder sanitätsdienstliche Vorsorgemaßnahmen bei Veranstaltungen zu treffen sind.

Aus einzelnen Rechtsnormen des Bundes und der Länder ergeben sich allerdings Grundlagen für die Anordnung von weitreichenden Versorgungsmaßnahmen durch das zuständige Ordnungsamt. Insbesondere solche Gesetze und Verordnungen, welche die Genehmigung, bzw. Durchführung der Veranstaltung betreffen, wie das Versammlungsgesetz (§ 15, Abs. 1), die STVO (§ 29, für Rennveranstaltungen), die Gewerbeordnung (§ 60b, bei Volksfesten). Das Luftverkehrgesetz (§ 24, für öffentliche Flugveranstaltungen), sowie einige Bauordnungen der Länder.

Lassen sich einzelne Veranstaltungen nicht diesen Bereichen zuordnen, ergeben sich aus der Generalzuständigkeit der Ordnungsbehörden immer dann Einflussmöglichkeiten aufgrund der jeweiligen gültigen ordnungsrechtlichen Grundlagen, wenn abzusehen ist, dass „Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ bestehen. Damit hat die Ordnungsbehörde letztlich die rechtliche Kompetenz, Anordnungen zu treffen und diese auch durchzusetzen (vgl. § 1+3 Polizeigesetz BaWü).

Die Standards und Anforderungsprofile des Deutschen Roten Kreuzes haben nur empfehlenden und beratenden Charakter. Sie erlangen erst durch die Aufnahme in eine behördliche Verfügung Verbindlichkeit für den Veranstalter.

Der Kontakt zur zuständigen Ordnungsbehörde ist von den DRK-Stellen als Leistungserbringer von Sanitätswachdiensten zwingend dann herzustellen, wenn es zwischen Veranstalter und dem DRK – z.B. aus Kostengründen – zu unterschiedlichen Auffassungen über die notwendige Personalstärke und Ausstattung des Sanitätswachdienstes kommt.

Der Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen fällt  nicht unter das Baden-Württembergische Rettungsdienstgesetz.

Neben den zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gibt es noch selbstbindende Festlegungen durch die Veranstalter (z.B.: Motor- und Pferdesportveranstalter).

Hier machen beispielsweise die Dachverbände des Sports für Rennveranstaltungen konkrete Vorgaben zur Besetzung der Sanitätswachdienste, ohne deren Erfüllung eine Veranstaltung nicht gestartet werden darf.

Eine Verpflichtung zur Übernahme eines Sanitätswachdienstes besteht für das DRK grundsätzlich nicht.


Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung im Sinne des BGB. Das DRK ist damit als Leistungserbringer Vertragspartner des Veranstalters und kann bei Nichteinhaltung der vereinbarten Leistung zur Verantwortung gezogen werden.

Das DRK sollte jedoch bemüht sein, Sanitätswachdienste bei nicht gewerblich ausgerichteten Veranstaltungen im Rahmen seiner satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung nach seinen Möglichkeiten zu gewährleisten.

Leistungsumfang

Sanitätswachdienst Stufe I

Kleiner Sanitätswachdienst (ohne KTW/RTW),  mit geringem Gefährdungspotential für die Teilnehmer.

Beispiele: Theaterdienst, Kleines Vereinsfest, Kleine Sportveranstaltungen/ Sportfeste usw.

Personal (mindestens): 2 Einsatzkräfte

Material (Grundausstattung): Sanitätsmaterial (in Anlehnung an DIN 13155), Krankentrage, Sauerstoff/Kältepack

Frühdefibrillator/Halbautomat* (*sofern hierzu Personal und Materialressourcen vorhanden)

Aufgaben: Die Einsatzkräfte leiten bei einem Notfall alle erforderlichen sanitätsdienstlichen Maßnahmen (einschließlich Reanimation und ggf. Frühdefibrillation) ein, veranlassen einen Notruf und übergeben den Patienten an den Notarzt/ Rettungsdienst.

Sanitätswachdienst Stufe II

Mittlerer Sanitätswachdienst, mit geringem bis mäßigem Gefährdungspotential für die Teilnehmer.

Beispiele: Mittlere Sportveranstaltungen/ Sportfeste/kleine Umzüge

Mittlere Stadt- oder Vereinsfeste usw.

Personal (mindestens): Berechnung der Einsatzkräfte auf der Grundlage allgemein anerkannter Erkenntnisse, wie z.B. des „Maurer - Algorithmus“.

Material: Grundausstattung (siehe Stufe I), Erweiterte Ausstattung nach Art der Veranstaltung (z.B. Notfallarztkoffer, besondere Rettungsgeräte), Fahrzeuge (i.d.R. als Behandlungsraum, nicht zum Patiententransport)

Aufgaben: Die Einsatzkräfte leiten bei einem Notfall alle erforderlichen sanitätsdienstlichen Maßnahmen (einschließlich Reanimation und ggf. Frühdefibrillation) ein. Sie veranlassen einen Notruf und übergeben den Patienten an den Rettungsdienst.

Patienten werden nur nach Rücksprache mit der Rettungsleitstelle transportiert.

Sanitätswachdienst Stufe III

Größerer Sanitätswachdienst und eventuell Rettungsdienst, mit erhöhtem Gefährdungspotential für die Teilnehmer.

Beispiele: Größere Sportveranstaltungen/ Sportfeste/Stadionwachen, Größere Stadt- oder Vereinsfeste, Motorsportveranstaltungen usw.

Personal (mindestens): Berechnung der Einsatzkräfte auf der Grundlage allgemein anerkannter Erkenntnisse, wie z.B. des „Maurer - Algorithmus“, eventuell Notarzt/Notärzte

Material: Grundausstattung (siehe Stufe I), Erweiterte Ausstattung nach Art der Veranstaltung (z.B. Notfallarztkoffer, besondere Rettungsgeräte), Fahrzeuge (i.d.R. als Behandlungsraum, nicht zum Patiententransport)

Aufgaben: Die Einsatzkräfte führen bei einem Notfall alle erforderlichen sanitätsdienstlichen (eventuell auch rettungsdienstlichen/ärztlichen) Maßnahmen durch. Bereiten den Transport vor und übergeben den Patienten an den Rettungsdienst.

Patienten werden nur nach Rücksprache mit der Rettungsleitstelle transportiert.

In Verbindung mit dem „Maurer Algorithmus“, nach dem sich die Zahl der einzusetzenden Kräfte, Fahrzeuge und Fahrzeugbesatzungen ergibt, entspricht diese Darstellung dem gegenwärtig in Deutschland zu Grunde liegenden Standard.

Einzubeziehen und zu berücksichtigen sind in jedem Fall die Erfahrungen bei entsprechenden Veranstaltungen in der Vergangenheit.

Für Veranstalter gibt ein Faltblatt (Anlage) einen Überblick über die Leistungen des DRK und die Planungsvorgaben für Veranstaltungssanitätsdienste.

Die endgültige Leistung des DRK wird in einem rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Leistungserbringer (DRK) vereinbart.

Allgemeine Planungsvoraussetzungen


Eine umfassende Einsatzplanung ist nur möglich, wenn alle dazu benötigten Informationen vorliegen, geprüft und mit allen Beteiligten abgestimmt sind.

Das DRK muss seine Beteiligung (Leistungserbringung) davon abhängig machen, rechtzeitig in die Planungen zur Abwicklung einer Großveranstaltung eingebunden zu werden.

Veranstaltungstermine im sportlichen und kulturellen Bereich werden in der Regel so langfristig geplant, dass eine frühzeitige Einbindung möglich ist. In Einzelfällen ergeben sich – z.B. bei politisch orientierten Veranstaltungen wie Großdemonstrationen, Kundgebungen, usw. – kürzere Vorlaufzeiten von wenigen Tagen oder Stunden. Dann sollte eine, über Checklisten durchzuführende, allgemeine Einsatzplanung erfolgen.

Schon während der Vorplanung sichern regelmäßige Besprechungen aller Führungskräfte die gewünschte Einsatzqualität.

Informationen werden zu folgenden Bereichen benötigt:

Programmablauf und Zeitplan des Veranstalters

Informationen über eigene Sicherheitsstandards des Veranstalters

Auflagen von Grundstückseigentümern und der Ordnungsbehörde

Planungsunterlagen mit Angabe der Sperrzonen sowie der Flucht- und Rettungswege

Benennung der Ansprechpartner

Örtliche Versorgungsmöglichkeiten und Materialdepots

Vorhandene Fernmelde- und Kommunikationseinrichtungen

Nachvollziehbare Messung der erwarteten Besucher- und ggf. Aktivenzahlen.

Gefahrenanalyse

Die genaue Veranstaltungsplanung (Gefahrenanalyse und Planung der Einsatzkräfte) erfolgt auf der Grundlage allgemein anerkannter Erkenntnisse, z.B. des „Maurer-Algorithmus“.

Eine Reihe von Faktoren beeinflusst die von einer Großveranstaltung ausgehenden Risiken. Die Faktoren bestimmen sehr wesentlich die erforderliche Einsatzstärke:

Besucherzahl (zulässig und tatsächlich)

Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien

Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung

Beteiligung prominenter Persönlichkeiten mit Sicherheitsstufe

Berücksichtigung von Erkenntnissen der Polizei, des Veranstalters, des DRK, usw.

Die nach diesen Kriterien ermittelten Risiken werden mit einem Punktesystem „Maurer-Algorithmus“ (Anlage) belegt, so wird für jede Veranstaltung ein individuelles Risikoprofil ermittelt. Daraus ergibt sich dann die genaue Veranstaltungsplanung. Die Dimensionierung berücksichtigt lediglich die Zahl der Besucher. Sollten zahlreiche „Aktive“ die Zahl der Anwesenden wesentlich beeinflussen, ist dies zu berücksichtigen (Sportfest).

Zeitliche Ablaufplanung

Die Einsatz-, insbesondere die Personalplanung, sollte dynamisch dem Veranstaltungsverlauf angepasst werden.

Die gesamte Ablaufplanung für den Veranstaltungsdienst muss bis zum Eintreffen der ersten Besucher abgeschlossen sein. Die weitere Einsatz-, insbesondere die Personalplanung, sollte dynamisch dem Veranstaltungsverlauf angepasst werden. Aufbau, Zustrom der Besucher, Einlass, Wartezeit bis Veranstaltungsbeginn, Vorprogramm Hauptprogramm, Abmarsch der Besucher, Abbau und die Witterung sind zu berücksichtigen.

Es müssen nicht alle Einsatzkräfte von der ersten bis zur letzten Minute anwesend sein. Sinnvoll ist es, wenn das Einsatzkräfteaufkommen an die Entwicklung der Veranstaltung angepasst wird. Reserven müssen ggf. eingeplant werden. Die Einsatzleitung ist die gesamte Veranstaltungsdauer einsatzbereit.

Zugangsregelungen

Für die Einsatzkräfte müssen Zugangsberechtigungen für Sicherheitsbereiche sichergestellt sein.

Je nach Veranstalter und Gefährdungsgrad werden VIP oder Sicherheitszonen eingerichtet, deren Zugang von gesonderten Sicherheitskräften kontrolliert wird. Da diese

Sicherheitsdienste in der Regel konsequent vorgehen, müssen abgestufte Zugangsberechtigungen für die Einsatzkräfte abgestimmt und z.B. durch entsprechende Ausweis-

karten mit Lichtbild, o.ä., vorbereitet sein. Eingangsschleusen sind Gefahrenpunkte und mit Sanitäts-Teams zu besetzen.

Rettungs- und Transportwege

Die Rettungs- und Transportwege müssen allen Einsatzkräften bekannt sein.

Die Festlegung der Rettungs- und Transportwege bzw. von Durchlassstellen für Tragen  oder Rettungsfahrzeuge ist Sache der Ordnungsbehörden. Dennoch ist es wichtig, diese Planung abzustimmen und allen Mitarbeitern bekannt zu machen.

Aufstellung eines Einsatzplanes

Ergebnis der Einsatzplanung ist die Aufstellung eines Einsatzplanes. Hier werden alle getroffenen Vereinbarungen und Planungsgrößen festgelegt und verbindlich bekannt gemacht.

Die Einsatzplanung beinhaltet folgende Punkte:

Art, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung

Beschreibung der Vorgaben des Veranstalters, bzw. der Ordnungsbehörde

Beschreibung des Umfangs der sanitäts- bzw. rettungsdienstlichen Aufgaben

Benennung aller beteiligten Behörden und Organisationen

Gesamtübersicht der eingesetzten Kräfte

Einsatzleitung (Standort, personelle und sachliche Ausstattung, Erreichbarkeit)

Beschreibung aller übrigen, einzurichtenden Aufgaben und Funktionsbereiche mit Standort, Ausstattung, Erreichbarkeit und Art der Unterstellung

Zeitliche Ablaufplanung des Einsatzes, insbesondere der Bereitstellungszeiten, Kommunikationseinrichtungen, Funkkanäle, Rufnummern, Fernmeldeskizze, Bereitstellung einsatzrelevanter Informationen, Grundrisspläne, grafische Aufbereitung einsatztaktischer Besonderheiten

Sanitäts- und Rettungsdienstaufgaben bei Veranstaltungen

Die Mitarbeiter in diesem Aufgabenbereich arbeiten in unmittelbarem Kontakt zu den Besuchern und Teilnehmern der Veranstaltung. Die erste Stufe der Versorgung ist die reine sanitätsdienstliche Versorgung. Dieser ersten medizinischen Versorgungsstufe kommt im ersten Kontakt für die Betroffenen eine Schlüsselfunktion zu. Die Besucher einer Veranstaltung befinden sich meist in einer für sie ungewohnten Umgebung und erleben dabei unterschiedlichste körperliche Beeinträchtigungen. Eine schnelle medizinische Erstversorgung bis zur Übergabe an den Rettungsdienst oder einen anderen Versorgungsbereich ist Aufgabe des Sanitätsdienstes.

Daher sind in allen Bereichen der Großveranstaltung, z.B.in den parzellierten

Zuschauerbereichen, dem Bühnen- und “Backstage“-bereich, sowie den Zu- und Ausgängen mit den angrenzenden Verkehrsflächen Sanitätsposten in ausreichender Anzahl einzusetzen.

Neben der Funktion als Ansprechpartner sind diese mobilen Posten in der Lage, immobile Patienten aufzusuchen, qualifiziert zu versorgen und entweder den Rettungsdienst über die Einsatzleitung zu alarmieren, um die Patienten zu übergeben, oder sie einem eingerichteten Versorgungsbereich (Behandlungsplatz) zuzuführen.

Personal

Das bei Sanitätswachdiensten eingesetzte Personal hat über die der jeweiligen Funktion entsprechenden Qualifikation zu verfügen ( siehe Dienstanweisung Landesverband in der jeweils gültigen Fassung). Das Mindestalter des verantwortlichen Einsatzleiters beträgt 18 Jahre.

Die Ausbildung des Sanitätspersonals regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Das Personal hat über eine, im Erscheinungsbild einheitliche, vollständige und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Einsatzbekleidung (entsprechend der jeweils gültigen Dienstbekleidungsordnung) zu verfügen. Führungskräfte und Funktionsträger sind entsprechend kenntlich zu machen.

Das Auftreten der DRK-Mitarbeiter entspricht den Inhalten des Ausbildungsmoduls SAN „Verhalten im Einsatz / Umgang mit Betroffenen / Hygiene“.

Die Führungskräfte achten auf die Einhaltung entsprechender Vorschriften, z.B. Schweigepflicht, Datenschutz, Hygienevorschriften, usw.

Behandlungsplatz

Je nach den örtlichen Verhältnissen, der Größe der Veranstaltung und der Witterung ist die Einrichtung einer oder mehrerer Behandlungsplätze und ggf. Betreuungsstellen erforderlich.

Diese räumlich fixierten und abgeschlossenen Behandlungsplätze dienen der vorübergehenden Unterbringung von Patienten und deren Betreuung sowie als Durchgangsstelle für die Zuführung zu einem Krankenhaus. Eine umfangreiche medizinisch-technische Ausstattung sowie ggf. die Besetzung mit ärztlicher Kompetenz ermöglicht eine weitgehende Betreuung zur Entlastung des Rettungsdienstes und der angeschlossenen Krankenhäuser.

Veranstaltungsbedingt kann es – z.B. wegen Überlastung des Rettungsdienstes, verstopfte Verkehrswege, usw. – zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übergabe von Patienten aus Versorgungseinrichtungen an den Rettungsdienst kommen.

Notarzt-Dienst

Bei Sanitätswachdiensten kann vom Veranstalter oder vom Leistungserbringer der Einsatz eines Arztes mit oder ohne Fachkundennachweis gefordert sein.

Bei Sanitätswachdiensten der Stufe III (Großveranstaltungen) ist eine notärztliche Besetzung wünschenswert, ggf. ist es erforderlich, zusätzlich mobile Notärzte einzusetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um besonders gefahrengeneigte Veranstaltungen handelt.

Die Notärzte sind, soweit nicht vom DRK vorgehalten, vom Veranstalter zu stellen!

Transportaufgaben

Einige Patienten müssen nach der Erstversorgung vor Ort in ein geeignetes Krankenhaus eingeliefert werden. Dazu ist der Rettungsdienst zu alarmieren, bei Großveranstaltungen sind ausreichende Transportkapazitäten vorzusehen. Zu diesem Aufgabenbereich gehört ebenfalls die Sicherung der Zu- und Abfahrten für die Rettungsmittel, die Organisation eines Krankenwagenhalteplatzes sowie eines Hubschrauberlandeplatzes.

Betreuungsaufgaben bei Veranstaltungen

Entsprechend dem Profil der Veranstaltungsteilnehmer und Besucher sowie der Art des Programms ergibt sich die Notwendigkeit, zusätzlich zum Rettungs- und Sanitätsdienst Einrichtungen des Betreuungsdienstes vorzusehen.

Ausgedehnte Betreuungsbereiche sind beispielsweise bei Großveranstaltungen mit Kindern oder Jugendlichen notwendig.

Behandlungs- und Betreuungsstelle sollten eine funktionale Einheit bilden.

Technischer Dienst

Großveranstaltungen mit einer Vielzahl von Teilnehmern und Helfern erfordern immer auch eine logistische Unterstützung durch Technische Dienste.

Viele Veranstaltungsorte verfügen nicht über die notwendige technische Infrastruktur. Funktionsbereiche mit Strom, Licht, Wasser, Hygiene und Klima sind einzurichten. Daneben ergeben sich im Einzelfall technische Probleme bei der Verlegung von Kabeltrassen für die Kommunikationswege oder der Aufstellung sonstiger Einrichtungen wie Materialdepots, Räumlichkeiten der Einsatzleitung oder Aufenthaltsräumen.

Aus der Gefahrenanalyse der zu betreuenden Großveranstaltung ergibt sich die Spezifizierung der vorzuhaltenden Ausrüstung (Tragen, Zelte, medizinisches Verbrauchsmaterial, Beatmungseinheiten, usw.), sowie der zur Versorgung der eingesetzten Helfer notwendigen Mittel. Ebenso ist die Entsorgung (medizinischer Abfall, Toiletten) einzuplanen.

Zur Übernahme dieser Aufgaben bieten sich die Gruppen „Technik und Sicherheit“ der Einsatzeinheiten, sowie das THW oder die Feuerwehren an.

Kommunikation

Die Kommunikationswege müssen ausreichend eingerichtet und immer in beiden Richtungen nutzbar sein.

So muss die Einsatzleitung zu jeder Zeit in der Lage sein, Einsatzaufträge abzusetzen. Andererseits ist sie zur Wahrnehmung ihrer Führungsfunktion auf Meldungen aus den Abschnitten angewiesen. Die Kommunikationswege haben sich an der Führungsorganisation zu orientieren und müssen allen Beteiligten rechtzeitig bekannt sein (Fernmeldeskizze). Gleiches gilt für die Verbindungen nach außen, hier insbesondere zur Rettungsleitstelle, aber auch zu allen anderen mitwirkenden Behörden und Organisationen.

Einsatzleitung

Zur Koordination aller Aufgabenbereiche und zur planmäßigen Einsatzabwicklung ist eine Einsatzführung erforderlich.

Bei Sanitätswachdiensten der Stufe I hat die Einsatzführung die dafür eingeteilte Einsatzkraft. Ist eine entsprechende Einteilung nicht erfolgt, hat die dienstälteste Einsatzkraft die Einsatzführung.

Bei Sanitätswachdiensten der Stufe II ist je nach Umfang des bereitgestellten DRK-Potentials eine Einsatzkraft mit der Qualifikation Gruppenführer Sanitätsdienst oder Zugführer für die Leitung des Einsatzes einzuteilen. Bei einer Einsatzstärke von bis zu einer Gruppe ist der Ausbildungsstand Gruppenführer Sanitätsdienst anzustreben.

Bei einer Einsatzstärke von mehreren Gruppen ist der Ausbildungsstand Zugführer anzustreben.

Bei Sanitätswachdiensten der Stufe III ist eine DRK-Einsatzleitung einzusetzen.

Einsatzleiter ist eine Einsatzkraft mit dem Ausbildungsstand Zugführer oder gleichwertiger Ausbildung (z.B. Organisatorischer Leiter).

Gliederung und Aufgaben der Einsatzleitung sind in der Dienstvorschrift 100 (DV 100) geregelt.

Der Standort der Einsatzleitung sowie der übrigen Einrichtungen muss allen Ärzten, Helfern und Führungskräften bekannt sein.

Patientendokumentation, Registrierung und Auskunftsstelle

Im Einsatz ist bei jeder Patientenversorgung eine Dokumentation zu führen.

Bei einem Massenanfall von Verletzten/Erkrankten sowie bei einem Großschadensereignis sind im Rahmen der Versorgung alle Betroffenen lückenlos zu registrieren. Dazu ist die Anhängekarte für Verletzte/Kranke zu verwenden. Das erste und zweite Blatt des Formularsatzes ist unverzüglich über die Einsatzleitung an das Kreisauskunftsbüro weiterzuleiten. Der Datenschutz ist zu beachten.

Erweiterung der Aufgabenbereiche bei einem Massenanfall von Verletzten

Im Vorfeld eines Veranstaltungsdienstes ist zu klären, ob und in welcher Größenordnung Einheiten und Einrichtungen als Reserve vorgesehen werden müssen. Die Einsatzplanung ist so vorzunehmen, dass die bei einem Massenanfall von Verletzten benötigten ergänzenden Strukturen problemlos eingegliedert werden können.

Es ist im Vorfeld festzulegen, wo z.B. die einzurichtenden Versorgungsbereiche positioniert werden sollen, wer die Einsatzleitung übernimmt, usw.

 

Dokumentation und Einsatzende

Eine umfassende Dokumentation aller Einsatzmaßnahmen in einem Einsatztagebuch ist zu führen. Sie ist für die in jedem Fall durchzuführende Nachbereitung unerlässlich. Sie ist die Grundlage zu einer dauerhaften Qualitätssicherung und dient einer juristischen Absicherung. Nach Beendigung des Einsatzes ist unverzüglich die Einsatzbereitschaft wieder herzustellen, Verbrauchsmaterial aufzufüllen, medizinisch-technische Geräte zu prüfen, ggf. desinfizieren und einsatzbereit machen, verlorengegangene oder z.B. defekte Geräte ersetzen, Einsatz abrechnen.